Mit den Versorgungsleistungen der WWK steht Ihr Altersversorgungsgebäude stabil!
Sicherheit für Ihre Zukunft
Die Versorgungsleistungen der WWK für Mitarbeiter
Der demografische Wandel wird in unserer Gesellschaft immer präsenter. Durch eine steigende Lebenserwartung erhöht sich das gesellschaftliche Durchschnittsalter. Zeitgleich geht die Anzahl der Jüngeren und damit der renteneinzahlenden Menschen zurück.
Deswegen gewinnt die betriebliche Altersversorgung immer mehr an Bedeutung. Die WWK unterstützt Sie hierbei mit attraktiven Versorgungsleistungen.
Was bieten Ihnen die Versorgungsleistungen der WWK?
Die WWK bietet Ihnen eine bAV in Form einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung (Wartezeiten sind zu beachten). Jährlich zahlt die WWK 3 Prozent Ihres jeweiligen Jahresgehaltes (Rechengrundlage: 12 Gehälter) in die Direktversicherung ein. Zudem ist in unserem Versorgungspaket eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer Direktzusage inkludiert (Wartezeiten sind zu beachten).
Zusätzlich zur arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bietet die WWK Ihnen die Möglichkeit, die bAV über eine weitere Direktversicherung in Form einer Entgeltumwandlung aufzustocken. Entscheiden Sie sich dazu, 2 Prozent Ihres Jahresgehalts (Rechengrundlage: 12 Gehälter) in eine zweite Direktversicherung einzuzahlen, bezuschusst die WWK dies mit weiteren 2 Prozent des Jahresgehaltes (arbeitnehmer-/arbeitgeberfinanziert). So können inkl. der oben beschriebenen arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung pro Jahr maximal 7 Prozent des Jahresgehaltes in die bAV eingezahlt werden, wovon Sie selbst aber nur 2 Prozent Ihres Jahresgehalts umwandeln müssen.
Die bAV der WWK am Beispiel von Lisa
Lisa ist 27 Jahre alt, seit einem Jahr bei der WWK beschäftigt und hat ein Jahreseinkommen von 55.000 EUR (Rechengrundlage: 12 Gehälter). Lisa bekommt nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit automatisch 3 Prozent des Jahresgehalts in die bAV gezahlt. Zusätzlich kann sie sich für eine zweite Direktversicherung entscheiden.
Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung. Die möglichen Leistungen dienen ausschließlich Illustrationszwecken und können nicht garantiert werden.
Im Interview: Marion Ulbricht
Marion Ulbricht ist unsere bAV-Spezialistin und kann alles genauestens erklären. Was ihre Aufgaben sind und was sie von betrieblicher Altersversorgung hält, beantwortet sie Ihnen gerne im folgenden Interview.
„Ich halte eine bAV in der heutigen Zeit für sehr wichtig!"
- bAV-Spezialistin bei der WWK seit 2016
- Ausbildung zur Qualitätsmanagerin
- Leidenschaft: mit ihrem Hund in der Natur sein, Motorrad fahren
- Stärken: findet die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen und kann komplexe Sachverhalte einfach erklären
Was genau sind deine Aufgaben als bAV-Spezialistin?
Die bAV ist bei der WWK schon lange ein Thema. Die erste Versorgungsordnung wurde bereits 1976 geschlossen. Mittlerweile gibt es bei der WWK vier Versorgungsordnungen. Meine Aufgabenschwerpunkte liegen in der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung der einzelnen Versorgungsordnungen, in der Beantwortung der Fragen von Mitarbeitern sowie in der Berechnung der Betriebsrenten.
Wie wichtig ist das Thema bAV aus deiner Sicht heutzutage?
Ich halte eine bAV in der heutigen Zeit aus zwei Gründen für sehr wichtig. Zum einen wird für Arbeitgeber die Rekrutierung neuer Mitarbeiter vereinfacht. Durch den bestehenden Fachkräftemangel in Deutschland gewinnt das Angebot einer bAV immer mehr an Attraktivität. Eine bAV verbessert das Firmenimage, weshalb sich mehr Arbeitnehmer auf offene Stellen bewerben. Und zum anderen wird im Hinblick auf die abnehmende Höhe der gesetzlichen Rentenversorgung bezogen auf das Nettoeinkommen eine bAV für Mitarbeiter immer interessanter.
Was macht die Versorgungsleistungen der WWK besonders?
Die WWK bietet ihren Mitarbeitern eine arbeitgeberfinanzierte bAV. Man bekommt dabei aber nicht nur eine Betriebsrente „geschenkt“, sondern auch eine kostenlose Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Diese beiden Punkte machen für mich die bAV der WWK zu etwas Besonderem.
Wie viele Mitarbeiter entscheiden sich für die optionale mischfinanzierte Direktversicherung?
Aktuell haben sich ca. 60 Prozent der infrage kommenden Mitarbeiter für die zusätzliche Umwandlung entschieden. Tendenz steigend.
Und wenn ich doch nicht mehr bei der WWK arbeiten werde?
Der Mitarbeiter ist stets als unwiderruflich Bezugsberechtigter für den Erlebens- und für den Todesfall in der arbeitgeberfinanzierten sowie in der optionalen mischfinanzierten Direktversicherung eingetragen. Sollte das Arbeitsverhältnis also nicht mehr fortbestehen, wird die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung beitragsfrei gestellt. Die mischfinanzierte Direktversicherung wird auf den Mitarbeiter übertragen und kann auf Wunsch privat fortgeführt werden.